Langzeit-EKG
Als Langzeit-EKG (Abkürzung LZ-EKG) wird die kontinuierliche Registrierung des Elektrokardiogramms (EKG) über einen längeren Zeitraum von meist 24 bis 72 Stunden mit Hilfe tragbarer Aufzeichnungsgeräte bezeichnet.
Das Langzeit-EKG wird eingesetzt, um das Ausmaß von Herzrhythmusstörungen zu bewerten und auch um seltene Rhythmusstörungen aufspüren zu können. Insbesondere ist das LZ-EKG unabdingbar im Rahmen der Abklärung von Herzrasen, Herzstolpern sowie bei Schwindel und unklarer Bewusstlosigkeit (Synkope).